Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten; was tun?
Wer bis zum 18. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit der Wahlbehörde unter der Wahl-Hotline (563-9009) in Verbindung setzen, um die Teilnahme an der Wahl zu klären.
Mögliche Ursachen:
- keine Wahlberechtigung,
- keine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern man wahlberechtigt ist. Die Wahl-Hotline (563-9009) benennt auf telefonische Nachfrage des Wahlberechtigten das zuständige Wahllokal.
Bitte bringen Sie Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.
Was bedeuten die Buchstaben-Zusätze auf der Wahlbenachrichtigung?
Wahlbenachrichtigungen, auf denen neben Wahlbezirk und laufender Nummer des Wählerverzeichnisses ein Buchstabe (A bis M) eingetragen ist, gehören zu einem repräsentativen Wahlbezirk. In diesen Wahlbezirken wird mit entsprechend gekennzeichneten Stimmzetteln für wahlstatistische Erhebungen nach Geschlecht und jeweils sechs Geburtsjahresgruppen gewählt.
Die Landeswahlleitung hat folgende Wahlbezirke ausgewählt:
53, 60, 142, 155, 182, 184, Briefwahlbezirk 47711
Die statistische Auswertung wird ohne Verletzung des Wahlgeheimnisses zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Was bedeutet der Zusatz "barrierefrei", "eingeschränkt barrierefrei", "nur mit Hilfe zugänglich" und "Zugang nur über mehrere Stufen" auf der Wahlbenachrichtigung?
Diese Zusätze informieren Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer über die Erreichbarkeit des Wahllokals.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Wahllokal erhalten Sie über die Wahlraumsuche-online (Öffnet in einem neuen Tab).